Ich bin Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutIn (i.A.) – kann ich die Weiterbildung bei SWA-N machen?

Es kommt hierbei auf Ihren Werdegang an. Haben Sie ein Studium in Psychologie vor Ihrer Approbationsausbildung absolviert, können Sie die Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie bei SWA-N machen. Haben Sie ein anderes Grundstudium vor der Approbationsausbildung absolviert, kann zwar die Weiterbildung aufgenommen werden, jedoch können Leistungen später nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall immer bei Ihrer zuständigen Landespsychotherapeutenkammer, ob Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme der Weiterbildung erfüllen.

Welche Schritte muss ich unternehmen, um die Weiterbildung aufzunehmen?

Vor Beginn der Weiterbildung vereinbaren wir mit Ihnen ein (telefonisches) Beratungsgespräch, um Sie ausführlich zu informieren. Melden Sie sich hierfür gern bezüglich eines Termins. Wenn Sie sich für die Aufnahme der Weiterbildung entscheiden, lassen Sie uns im Anschluss bitte ein kurzes, formloses Anschreiben sowie eine Kopie des Ausbildungsvertrages (der Startpunkt der Ausbildung muss hieraus hervorgehen), einen kurzen Lebenslauf sowie Anschrift, Geburtsdatum und (falls bereits bekannt) Name der Einrichtung für die klinische Tätigkeit per E-Mail zukommen. Sie erhalten von uns im Anschluss einen Weiterbildungsvertrag.

Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme der Weiterbildung an der Süd-West-Akademie?

Für Psychologische PsychotherapeutInnen in Ausbildung: Die Weiterbildung kann dann begonnen werden, wenn die Approbationsausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn aufgenommen wurde, d.h. ab dem Datum des Ausbildungsbeginns, welches im Ausbildungsvertrag aufgeführt ist.

Für Psychologische PsychotherapeutInnen: Die Weiterbildung kann jederzeit nach Erlangen der Approbation aufgenommen werden.

Was ist der Unterschied zwischen der Weiterbildung der GNP und der Weiterbildung bei SWA-N?

Wenn Sie eine Approbation zur/m Psychologischen PsychotherapeutIn haben oder anstreben und neuropsychologische Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen, muss die Weiterbildung in klinischer Neuropsychologie über die entsprechende Landespsychotherapeutenkammer stattfinden. Für diese WeiterbildungskandidatInnen besteht die Möglichkeit, mit SWA-N einen Weiterbildungsvertrag abzuschließen, der die Weiterbildung zu besonders günstigen Konditionen mit einer persönlichen Betreuung ermöglicht. Für PsychologInnen, welche keine Approbation haben oder anstreben, findet die Weiterbildung in klinischer Neuropsychologie über die GNP statt. Alle Seminare bei SWA-N sind für die Weiterbildung der GNP akkreditiert und können von GNP-WeiterbildungskandidatInnen besucht werden.