Für Psychologische PsychotherapeutInnen in Ausbildung: Die Weiterbildung kann dann begonnen werden, wenn die Approbationsausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn aufgenommen wurde, d.h. ab dem Datum des Ausbildungsbeginns, welches im Ausbildungsvertrag aufgeführt ist.
Für Psychologische PsychotherapeutInnen: Die Weiterbildung kann jederzeit nach Erlangen der Approbation aufgenommen werden.