Weiterbildung zum Klinischen Neuropsychologen GNP
Für alle unsere theoretischen Kurse beantragen wir eine Zertifizierung durch die GNP. In den detaillierten Kursbeschreibungen finden Sie Hinweise für welchen Punkt der GNP-Curriculums die Akkreditierung des Kurses beantragt wurde.
Sie müssen eine 2jährige klinische Tätigkeit in einer kooperierenden Einrichtung, 200 Stunden externe theoretische Weiterbildung, 200 Stunden interne Weiterbildung und 100 Stunden Supervision nachweisen.
Die Weiterbildungsordnung der GNP finden Sie hier.
Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie LPK für approbierte Psychotherapeuten
Diese Zusatzbezeichnung ermöglicht Ihnen die Abrechnung neuropsychologischer Leistungen im Rahmen der GKV und PKV.
Wenn Sie mit der Süd-West-Akademie für Neuropsychologie einen Weiterbildungsvertrag abschließen, gilt für Sie die Übergangsregelung der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bzw. der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes.
Die Weiterbildungsordnung der LPK Baden-Württemberg finden Sie hier.
Die Weiterbildungsordnung der PK des Saarlandes finden Sie hier.
Sie müssen eine 2jährige klinische Tätigkeit in einer kooperierenden Einrichtung, 400 Stunden theoretische Weiterbildung und 100 Stunden Supervision nachweisen. Das entsprechende Curriculum von SWAN finden Sie hier.
Diese Voraussetzungen erfüllen Sie mit einer Weiterbildung bei der Süd-West-Akademie für Neuropsychologie. Das Weiterbildunsgkonzept der Süd-West-Akademie für Neuropsychologie ist durch die LPK BW bzw. die PK Saarland anerkannt und zugelassen. Die von der LPK BW / PK Saarland anerkannten Weiterbildungsinhalte gelten bundesweit.
Bisher bereits erworbene Ausbildungsinhalte können im Rahmen von Übergangs-/bzw. Härtefallregelungen anerkannt werden.
Bitte informieren Sie sich einem persönlichen Gespräch bei uns. Sie sollten vor Beginn Ihrer theoretischen oder praktischen Weiterbildung einen Weiterbildungsvertrag abschließen. Bisher besuchte Weiterbildungen können nach individueller Prüfung der Äquivalenz berücksichtigt werden.
Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie LPK für Psychologische Psychotherapeuten in Ausbildung
Diese Zusatzbezeichnung ermöglicht Ihnen die Abrechnung neuropsychologischer Leistungen im Rahmen der GKV und PKV nach Ihrer Approbation.
Wenn Sie mit der Süd-West-Akademie für Neuropsychologie einen Weiterbildungsvertrag abschließen, gilt für Sie die Übergangsregelung der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bzw. der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes.
Die Weiterbildungsordnung der LPK Baden-Württemberg finden Sie hier.
Die Weiterbildungsordnung der PK des Saarlandes finden Sie hier.
Sie müssen eine 2jährige klinische Tätigkeit in einer kooperierenden Einrichtung, 400 Stunden theoretische Weiterbildung und 100 Stunden Supervision nachweisen. Das entsprechende Curriculum von SWAN finden Sie hier.
Die Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie können Sie erst nach der Approbation erwerben. Vor der Approbation geleistete Weiterbildungsinhalte können anerkannt werden.
Diese Voraussetzungen erfüllen Sie mit einer Weiterbildung bei der Süd-West-Akademie für Neuropsychologie. Die von der LPK BW / PK Saarland anerkannten Weiterbildungsinhalte gelten bundesweit.
Die Weiterbildung Klinische Neuropsychologie kann von Ausbildungsteilnehmern aller psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute wahrgenommen werden.
Bitte informieren Sie sich in einem persönlichen Gespräch bei uns und schließen Sie vor dem Beginn ihrer Weiterbildung einen Weiterbildungsvertrag mit der Süd-West-Akademie ab.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Weiterbildungsmöglichkeiten für die praktische Weiterbildung bei unseren Kooperationspartnern. Bitte sprechen Sie uns an.